Der Wolfreiter

Soldan/Heppe

 

Eine lakonische Eintragung in einer handschriftlichen Konstanzer Stadtchronik von 1453 lautet: ,,Dis jars schlug der Hagel umb Triboldingen (am Untersee) alles, was da war. Die von Constanz viengent sy und den man und ein sun; um Allerheiligentag ward sy verbrennt und der Mann ledig gelassen - Ulrich Molitor erzählt einen selbsterlebten Vorfall, der sich in Konstanz zutrug. Dort wurde nach Urteil des weltlichen Gerichts 1458 auf die Beschuldigung eines Mannes ein Malefikus verbrannt, der seinem Ankläger auf einem Wolfe reitend begegnet sein sollte. Der Angeklagte wurde nicht gefoltert, da sich auch andere Zeugen fanden, die von ihm bezaubert zu sein vorgaben. Ein Verteidiger, der ihm zur Seite stand, vermochte ihn nicht vom Scheiterhaufen zu retten.

 

1482 fühlte sich die Berner Obrigkeit veranlaßt, zur Besserung gemeiner Landesbresten gegen Gespenst, Hexenwerk, Zauberei und Ungewitter gewisse Schutzmaßregeln zu ergreifen und ordnete als die wirksamsten hierzu dienlichen Mittel besondere Gottesdienste, Messen, Prozessionen sowie den Gebrauch von geweihten Palmen, Salz, Kerzen u. dgl. an.

 

In Basel war die gewöhnliche Strafe für Zauberei die Leistung "vor den Kreuzen", den Grenzsteinen der Stadt, d. h. zeitweilige oder ewige Landesverweisung. In dem noch jetzt vorhandenen ,,Leistungsbuch" von 1390 bis 1473, einer Sammlung von Ratsbeschlüssen und Straferkenntnissen, liegen Nachrichten über Zaubererprozesse vor, die merkwürdigerweise gerade Personen aus den adeligen und vornehmsten Bürgerfamilien der Stadt betrafen. Im Jahr 1399 wird eine Frau verurteilt, ,,fünf Jahre vor den Kreuzen zu leisten", weil sie mit ihrer Zauberei einen Mann zur Armut gebracht hatte. Großes Aufsehen machte ein Prozeß gegen einige Frauen aus dem städtischen Patriziat wegen Zauberei im Jahre 1407, dem ähnliche 1414 und 1416 nachfolgten. In Nieder-Hauenstein bei Basel wurde eine Unholdin zum Tode verurteilt, von der ein Bauer eidlich erklärte, sie sei eine Hexe, und sie sollte auf einem Wolf geritten sein.