niederlaendische Werwoelfe

Soldan/Heppe

 

Indem aber die nördlichen Provinzen das spanische Joch abschüttelten und ein freies, niederländisches Staatswesen bildeten, kennzeichnete sich der Geist, der dieses beseelte, unter anderem auch dadurch, daß die Hexenverfolgung in ihm keinen rechten Raum gewinnen konnte.

Eine 1593 zur peinlichen Frage verdammte Frau zu Schiedam appellierte an die obere Instanz und wurde freigesprochen, während der Amtsrichter, der sie für schuldig erklärt hatte, in die Kosten verurteilt ward. Gleichzeitig sah sich der Gerichtshof von Holland anläßlich eines anderen Hexenprozesses bemüßigt, die Professoren der Medizin und der Philosophie zu Leiden um ihr Urteil über die Zulässigkeit der Wasserprobe zu ersuchen.  Das unter dem 9. Januar 1594 ausgestellte Gutachten sprach der Wasserprobe die Beweiskraft ab. Denn das Wasser könne doch nichts beratschlagen und beschließen, und ,,wenn das Wasser die Hexen für schuldig erkennt, warum trägt sie die Erde, warum gibt ihnen die Luft Lebensatem?" Daß angebliche Hexen so oft auf dem Wasser schwämmen, erkläre sich aus der Art, wie sie kreuzweise gebunden ins Wasser gesenkt würden, indem sie auf ihm mit dem Rücken wie kleine Schiffchen zu liegen kämen usw.

 

Aus den Jahren 1594-1601 finden wir nichts desto weniger eine Anzahl von Hexenprozessen verzeichnet, die mit der Hinrichtung der Angeklagten endigten. In ihnen bekannten einzelne auch, daß sie jahrelang als Werwölfe gehaust, wobei ihr Denkvermögen aber keine Sprachfähigkeit gehabt, daß sie Kühe gebissen hätten u. dgl.