Ein Koenig als Werwolf

Soldan/Heppe

 

In Frankreich verließen die Parlamente die Besonnenheit, die ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das von Döle verurteilte z.B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und geständig war, als Werwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu haben, zum Feuer; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urteil über den Werwolf Jacques Rollet und bestätigte 1582 das Todesurteil einer Hexe, die einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt hatte.

 

Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter Heinrich III. ist Bodin recht zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht genug. Der König ließ einst einige angebliche Besessene durch eine Kommission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum Begünstigung der Zauberer vor. Ein kurz vor Clements Tat erschienenes Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, daß Heinrich einige Verurteilte begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. Clement soll besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein. Auch mit den Zeiten Heinrichs IV. hätte Bodins Eifer zufrieden sein dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Daß im Hexenprozesse unter diesem König eine Pause eingetreten sei, ist unrichtig; die Berichte aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das Zeugnis des Konvertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegenteil. "Unsere Gefängnisse" sagt er von 1594 - "sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, daß unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und daß wir nicht traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen, schrecklichen Dinge, die sie bekennen.  Und der Teufel ist ein so guter Meister, daß wir nicht eine so große Anzahl von ihnen ins Feuer schicken können, daß nicht aus ihrer Asche sich wieder neue erzeugen". Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen ließ, hauptsächlich darin, daß er dadurch den seinem Vorgänger wegen Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem auch sei, im Jahre 1609 stellten Despagnet, Präsident, und De Lancre, Rat des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine große Untersuchung unter den Basken von Labourd. Es wurden hier mehr als sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der Dämonolatrie des Remigius nahe kommen.