Gilles Garnier

Gegen Ende des Herbstes 1573 wurden durch einen Parlamentserlaß die Bauern in der Umgegend von Dole autorisiert, auf Werwölfe Jagd zu machen. Einige Monate später verurteilte das Parlament von Dole den Gilles Garnier, genannt den Eremiten von St. Bonnot zum Feuertode, weil er als Wolf mehrere Kinder getötet habe.

Die einzelnen Angaben sind: Der Angeklagte habe bald nach dem letzten Tage des Festes des heil. Michael unter der Gestalt eines Werwolfes, ungefähr eine Viertelstunde von der Stadt entfernt, in dem Orte Gorge, einem Meinberge zu Chastenoy gehörig, nahe bei dem Gehölze de la Serre ein kleines Mädchen von 10 oder 12 Jahren mit seinen scheinbar in Tatzen verwandelten Händen und seinen Zähnen getötet, habe sie dann bis zu dem Gehölze geschleppt, entkleidet, das Fleisch von ihren Schenkeln und Armen abgenagt und damit nicht zufrieden, auch noch seiner Frau Apollinie in seine Wohnung, die Eremitage von Sr. Bonnot, nahe bei Amenges etwas mitgebracht - er habe acht Tage nach dem Allerheiligenfeste ebenfalls als Werwolf, nahe an der Wiese de ia Pouppe, auf dem Territorium von Athume und Chastenoy ein anderes Mädchen ergriffen und ihr mir seinen Zähnen und Händen fünf Wunden beigebracht, mit der Absicht, sie zu verzehren, woran er indeß durch das Hinzukommen von drei Personen verhindert wurde, was er mehrmals anerkannt und eingestanden hat - er habe vierzehn Tage nach dem Allerheiligenfeste gleichfalls als Wolf, ungefähr eine Meile von Dole zwischen Gredisans und Menote ein anderes männliches Kind von ungefähr zehn Jahren erdrosselt und getötet, wie die vorigen, und von dem Fleische der Schenkel, Beine und des Bauches gegessen, nachdem er noch ein Bein von dem Körper gänzlich losgetrennt - endlich habe er am Freitag vor dem letzten Bartholomäusfeste einen Knaben von 10 bis 13 Jahren unter einem großen Birnbaum nahe bei dem Gehölze des Dorfes Perrouze ergriffen, in das Gehölz geschleppt, erwürgt, um ihn ebenso, wie die andern Kinder zu verzehren, was er auch getan hätte, wenn er nicht durch das Herannahen von Menschen daran verhindert worden wäre. Aber das Kind war schon tot, und der Angeklagte erschien als Mensch und nicht mehr als Wolf. Trotzdem es aber Freitag war, würde er unfehlbar von dem Fleisch gegessen haben, wenn nicht Leute gekommen wären, wie er mehrmals gestanden hat.
Auf Grund der freiwillig wiederholt abgelegten Geständnisse verurteilte ihn der Gerichtshof, zum Richtplatz geschleift und dort lebendig verbrannt zu werden.

Aus: Calmeil, Der Wahnsinn in den vier letzten Jahrhunderten. Halle I848, zitiert nach Leubuscher