Gegen Ende des Herbstes 1573 wurden durch einen
Parlamentserlaß die Bauern in der Umgegend von Dole autorisiert, auf Werwölfe Jagd zu
machen. Einige Monate später verurteilte das Parlament von Dole den Gilles Garnier,
genannt den Eremiten von St. Bonnot zum Feuertode, weil er als Wolf mehrere Kinder
getötet habe.
Die einzelnen Angaben sind: Der Angeklagte habe bald nach dem letzten Tage des Festes des
heil. Michael unter der Gestalt eines Werwolfes, ungefähr eine Viertelstunde von der
Stadt entfernt, in dem Orte Gorge, einem Meinberge zu Chastenoy gehörig, nahe bei dem
Gehölze de la Serre ein kleines Mädchen von 10 oder 12 Jahren mit seinen scheinbar in
Tatzen verwandelten Händen und seinen Zähnen getötet, habe sie dann bis zu dem Gehölze
geschleppt, entkleidet, das Fleisch von ihren Schenkeln und Armen abgenagt und damit nicht
zufrieden, auch noch seiner Frau Apollinie in seine Wohnung, die Eremitage von Sr. Bonnot,
nahe bei Amenges etwas mitgebracht - er habe acht Tage nach dem Allerheiligenfeste
ebenfalls als Werwolf, nahe an der Wiese de ia Pouppe, auf dem Territorium von Athume und
Chastenoy ein anderes Mädchen ergriffen und ihr mir seinen Zähnen und Händen fünf
Wunden beigebracht, mit der Absicht, sie zu verzehren, woran er indeß durch das
Hinzukommen von drei Personen verhindert wurde, was er mehrmals anerkannt und eingestanden
hat - er habe vierzehn Tage nach dem Allerheiligenfeste gleichfalls als Wolf, ungefähr
eine Meile von Dole zwischen Gredisans und Menote ein anderes männliches Kind von
ungefähr zehn Jahren erdrosselt und getötet, wie die vorigen, und von dem Fleische der
Schenkel, Beine und des Bauches gegessen, nachdem er noch ein Bein von dem Körper
gänzlich losgetrennt - endlich habe er am Freitag vor dem letzten Bartholomäusfeste
einen Knaben von 10 bis 13 Jahren unter einem großen Birnbaum nahe bei dem Gehölze des
Dorfes Perrouze ergriffen, in das Gehölz geschleppt, erwürgt, um ihn ebenso, wie die
andern Kinder zu verzehren, was er auch getan hätte, wenn er nicht durch das Herannahen
von Menschen daran verhindert worden wäre. Aber das Kind war schon tot, und der
Angeklagte erschien als Mensch und nicht mehr als Wolf. Trotzdem es aber Freitag war,
würde er unfehlbar von dem Fleisch gegessen haben, wenn nicht Leute gekommen wären, wie
er mehrmals gestanden hat.
Auf Grund der freiwillig wiederholt abgelegten Geständnisse verurteilte ihn der
Gerichtshof, zum Richtplatz geschleift und dort lebendig verbrannt zu werden.
Aus: Calmeil, Der Wahnsinn in den vier letzten Jahrhunderten. Halle I848, zitiert nach
Leubuscher