300 Werwoelfe

Soldan/Heppe

 

Aber auch in den nächst folgenden Dezennien blieb das Herzogtum Jülich-Cleve-Berg und Mark von dem Greuel der Hexenverfolgung frei, namentlich auch unter dem Herzog Wilhelm (*1592), der in dieser Beziehung ganz dem Rate seiner einsichtsvollen Ärzte Joh. Weyer aus Grave  und Reiner Solmander aus Büderich folgte. Der Glaube an die Wirklichkeit der Hexerei war natürlich auch in Ju~Iich-Cleve vorhanden; allein als das richtigste Verfahren gegen die der Hexerei Angeschuldigten galt nicht die Tortur, sondern die Wasserprobe, deren Vornahme in einem derartigen Falle durch ein herzogliches Mandat vom 24. Juli 1581 ausdrücklich befohlen wurde. Erst ganz am Ende des sechzehnten Jahrhunderts nahm die Hexenverfolgung auch hier ihren Anfang. Damals machte namentlich das Verfahren gegen eine ehrbare, vornehme Greisin aus Büderich großes Aufsehen, die während der Tortur starb, und deren Leiche dann durch die Stadt geschleift und zu Asche verbrannt wurde. Ferner ein Riesenprozeß gegen dreihundert Frauen, die als Werwölfe Unheil angerichtet haben sollen.